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Für maximale Sicherheit in Ihrem Betrieb – wir prüfen elektrische Anlagen und Betriebsmittel nach DGUV Vorschrift 3. 

Prüfung elektrischer Anlagen

Kennen Sie die DGUV Vorschrift 3? Diese Vorschrift der Berufsgenossenschaft zur Vermeidung von Unfällen in Betrieben gilt für alle elektrischen Anlangen und Betriebsmittel sowie auch für nicht elektrotechnische Anlagen in deren Nähe. Die Regeln der DGUV Vorschrift 3 beruhen auf den VDE-Regeln, einem anerkannten Regelwerk in der Elektrotechnik.

Laut Definition sind elektrischen Anlangen und Betriebsmittel alle Gegenstände, die entweder als Ganzes oder in einzelnen Teilen zur Anwendung elektrischer Energie, sowie dem Übertragen, Verteilen und Verarbeiten von Informationen dienen. Beispielhaft dafür sind Kaffeemaschinen, Drucker und Computer ebenso wie Bohrmaschinen, Winkelschleifer, Beleuchtungseinrichtung, Kabel, Elektrozäune, Schalter, Heizeinrichtungen, technische Sonderfahrzeuge und unzählige mehr.

Laut DGUV Vorschrift 3 müssen sich alle elektrischen Anlagen und Betriebsmittel in einem Betrieb in sicherem Zustand befinden, damit diese benutzt werden dürfen. Mängel müssen so schnell wie möglich behoben werden und unter Umständen ist der weitere Betrieb sofort einzustellen. Die Pflicht zur Einhaltung dieses Zustands liegt generell beim Unternehmer.

Die Einrichtung, Änderung und Instandhaltung dieser Betriebsmitteln darf ausschließlich von einer ausgebildeten Elektrofachkraft erfolgen. Die DGUV V3 Prüfung muss grundsätzlich vor der ersten Inbetriebnahmein und danach regelmäßig durchgeführt werden. Die Abstände dieser Prüfungen muss entsprechend der jeweiligen Maschinen und Anlagen gewählt werden.

Der Begriff „sicherer Zustand" einer elektrischen Anlage klingt vielleicht etwas schwammig formuliert, kann von uns als Fachbetrieb im Einzelfall jedoch gut beurteilt werden. Wir führen für Sie alle DGUV V3 Prüfungen fachmännisch und gewissenhaft durch und erstellen im Anschluss ein Prüfprotokoll. 

Wichtig: Werden Mängel nicht behoben und die VDE-Bestimmungen nicht eingehalten, so stellt dieser Sachverhalt eine Ordnungswidrigkeit dar.

Kennen Sie die DGUV Vorschrift 3? Diese Vorschrift der Berufsgenossenschaft zur Vermeidung von Unfällen in Betrieben gilt für alle elektrischen Anlangen und Betriebsmittel sowie auch für nicht elektrotechnische Anlagen in deren Nähe. Die Regeln der DGUV Vorschrift 3 beruhen auf den VDE-Regeln, einem anerkannten Regelwerk in der Elektrotechnik.

Laut Definition sind elektrischen Anlangen und Betriebsmittel alle Gegenstände, die entweder als Ganzes oder in einzelnen Teilen zur Anwendung elektrischer Energie, sowie dem Übertragen, Verteilen und Verarbeiten von Informationen dienen. Beispielhaft dafür sind Kaffeemaschinen, Drucker und Computer ebenso wie Bohrmaschinen, Winkelschleifer, Beleuchtungseinrichtung, Kabel, Elektrozäune, Schalter, Heizeinrichtungen, technische Sonderfahrzeuge und unzählige mehr.

Laut DGUV Vorschrift 3 müssen sich alle elektrischen Anlagen und Betriebsmittel in einem Betrieb in sicherem Zustand befinden, damit diese benutzt werden dürfen. Mängel müssen so schnell wie möglich behoben werden und unter Umständen ist der weitere Betrieb sofort einzustellen. Die Pflicht zur Einhaltung dieses Zustands liegt generell beim Unternehmer. 

Die Einrichtung, Änderung und Instandhaltung dieser Betriebsmitteln darf ausschließlich von einer ausgebildeten Elektrofachkraft erfolgen. Die DGUV V3 Prüfung muss grundsätzlich vor der ersten Inbetriebnahmein und danach regelmäßig durchgeführt werden. Die Abstände dieser Prüfungen muss entsprechend der jeweiligen Maschinen und Anlagen gewählt werden.

Der Begriff „sicherer Zustand" einer elektrischen Anlage klingt vielleicht etwas schwammig formuliert, kann von uns als Fachbetrieb im Einzelfall jedoch gut beurteilt werden. Wir führen für Sie alle DGUV V3 Prüfungen fachmännisch und gewissenhaft durch und erstellen im Anschluss ein Prüfprotokoll. 

Wichtig: Werden Mängel nicht behoben und die VDE-Bestimmungen nicht eingehalten, so stellt dieser Sachverhalt eine Ordnungswidrigkeit dar.

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